T1 Immobilienbewertung
Das Sachverständigenbüro T1 Immobilienbewertung verbindet langjährige Erfahrung bei der Bewertung von Investment- und Gewerbeobjekten mit einem umfassenden Verständnis der jeweiligen Kundenmärkte.
So entstehen Gutachten, die Risiken und Chancen branchengerecht erfassen, abbilden und für den Auftraggeber tragfähige Argumente liefern.
Unsere Schwerpunkte
Bewertung von Gewerbeimmobilien
Bürogebäude, Einzelhandelsimmobilien, gewerblich genutzte Grundstücke, Produktion, Logistik u.a.
Bewertung von Immobilien zur Kapitalanlage
offene/geschlossene Immobilienfonds (AIFM), Spezialfonds
Bewertung von Managementimmobilien
Serviced Apartments, Hotels und Restaurants sowie Alten- und Pflegeheime, Seniorenresidenzen, Rehakliniken, Einrichtungen des betreuten Wohnens
Bewertung von Sozialimmobilien
Kindergärten, Schulen, Kirchen und Einrichtungen des betreuten Wohnens und Wohn-Pflege-Gemeinschaften sowie Flüchtlingsheime
Verkehrswertermittlung in Erbschaftssachen und Steuerangelegenheiten
Erbengemeinschaft, Erbschaft und Schenkung
Die schematische Berechnung des Gemeinwertes nach dem Bewertungsgesetz (BewG) kann zu einer deutlichen Überbewertung der Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer führen. Das Bewertungsgesetz §138 BewG (…) erlaubt deshalb den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes durch ein qualifiziertes Gutachten. Die Kosten für das Gutachten können sich durch eine entsprechende Steuerersparnis schnell bezahlt machen.
Weitere Betätigungsfelder
Beratung bei Aufsetzung und Verlängerung von Erbbaurechten
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir nur wirtschaftliche und keine juristische Beratung vornehmen, hierfür verweisen wir an unsere Kooperationspartner.
Städtebauliche Machbarkeitsstudien
Neben unseren wirtschaftlichen Kompetenzen können wir hier auch unsere stadtplanerischen Kompetenzen einbringen.
Weitere Informationen zur öffentlichen Bestellung finden Sie auf den Internet-Seiten der Architektenkammer Niedersachsen (…).
Aktuell betreuen wir Kunden aus folgenden Branchen und Geschäftsbereichen
Kapital-Anlagegesellschaften
offene Immobilienfonds, Spezialfonds
Kommunale Verwaltung und Einrichtungen
Versicherungen
Sozialverbände / Stiftungen
Investorengruppen und Projektentwickler
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Private Investoren, Haus- und Wohnungseigentümer
Kosten
Selbstverständlich: Ein Gutachten muss sich rechnen. Deshalb kalkulieren wir für unsere Kunden nach einheitlichen Honorarrichtwerten und sprechen ggf. anfallende Sonderkosten schon im Vorfeld mit Ihnen ab.
Unsere Honorare richten sich grundsätzlich nach der Höhe des ermittelten Marktwertes. Dabei orientieren wir uns an der Honorarordnung des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Honorarordnung 2024 des BVS (PDF)
Sonderleistungen, die für ein qualifiziertes Gutachten entscheidend sind, (z.B. Aufmaß), und Auslagen (z.B. verauslagte Gebühren für Auszüge aus der Kaufpreissammlung oder Liegenschaftskarten) stellen wir zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
Beratungen und Sonderleistungen berechnen wir nur nach vorheriger Absprache nach Stundenaufwand. So bleiben die Kosten für Sie jederzeit transparent.
Team
Prof. Dr.-Ing.
Martin Töllner
Architekt und Stadtplaner
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
T. 0511 64 72 40 80
martin.toellner@ibt1.de
Elke Sennert
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)
Zertifizierte Immobiliengutachterin (DIAZert)
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung
T. 0511 64 72 40 82
elke.sennert@ibt1.de
Jonas Schick
M.Sc. Real Estate Management
Dipl. Sachverständiger (DIA)
T. 0511 64 72 40 83
jonas.schick@ibt1.de
Victoriya Petrenko
Teamassistentin
T. 0511 64 72 40 80
victoriya.petrenko@ibt1.de
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